Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Zuletzt aktualisiert: März 2026

    1. Geltungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Leistungen von genesisfilms. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

    2. Mitwirkungspflicht

    Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Produktion notwendigen Informationen, Freigaben (z. B. Drehgenehmigungen, Model Releases für beigestellte Personen) und Inhalte rechtzeitig vorliegen.

    3. Abnahme

    Nach Lieferung der Schnittfassung hat der Auftraggeber 7 Werktage Zeit für Feedback. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen. Nachträgliche Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.

    4. Nutzungsrechte

    Art, Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzungsrechte ergeben sich aus der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Werknutzungslizenz. Ist im Angebot keine Werknutzungslizenz ausgewiesen, wird eine einfache, nicht übertragbare Nutzung für Web, Social Media und interne Zwecke des Auftraggebers eingeräumt. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der Gesamtsumme. Die Herausgabe von Rohmaterial ist nicht geschuldet. genesisfilms darf die Werke für Eigenwerbung nutzen.

    5. Geistiges Eigentum

    Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Videos, Grafiken, Konzepte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von genesisfilms. Die Nutzung von Musik, Stock-Material oder anderen Drittanbieter-Inhalten erfolgt lizenzkonform. Der Auftraggeber ist für die Klärung etwaiger Rechte an von ihm bereitgestellten Materialien selbst verantwortlich.

    6. Zahlungsbedingungen

    Die Zahlungsfrist ist auf der jeweiligen Rechnung angegeben. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    7. Vertraulichkeit

    Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für unveröffentlichte Inhalte, Geschäftsgeheimnisse und strategische Informationen. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

    8. Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Werden im Rahmen der Produktion personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Bildmaterial von Personen), ist der Auftraggeber für die Einholung der erforderlichen Einwilligungen verantwortlich. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

    9. Höhere Gewalt

    Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, extreme Wetterbedingungen), die die Durchführung des Auftrags unmöglich machen oder wesentlich erschweren, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart oder der Vertrag einvernehmlich aufgelöst. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.

    10. Gewährleistung

    Mängel am Werk sind innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. genesisfilms wird berechtigte Mängel im Rahmen einer Nachbesserung beheben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.

    11. Haftung

    genesisfilms haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Datenverlust wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich. Für Ansprüche Dritter, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien resultieren, stellt der Auftraggeber genesisfilms schad- und klaglos. Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch nach 3 Jahren ab Lieferung.

    12. Storno

    Bei Absage nach Beauftragung wird eine Stornogebühr fällig: bis 15 Tage vor Dreh 30 %, 14 bis 4 Tage vor Dreh 60 %, ab 3 Tagen vor Dreh 100 % des vereinbarten Gesamthonorars. Zusätzlich werden bereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzept, Vorproduktion) und bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Locations, Crew, Miete) verrechnet. Eine einmalige Verschiebung des Drehtermins ist kostenlos, wenn sie mehr als 14 Tage vor dem Dreh erfolgt.

    13. Schlussbestimmungen

    Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von genesisfilms. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    agb | genesisfilms